Corona Hygiene-Regelungen

Hygiene-Regelungen für den Vereinstreff

Stand 23. Juni 2020

1. Im Vereinstreff ist jeweils nur 1 Versammlung zum Zweck von Lagebesprechungen zur Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten erlaubt, die unter Vorsitz des Vorstandes stattfinden: Hierzu gehören:

– Teilnehmer der Kaffeerunde,
– Teilnehmer des geselligen Dienstag-Runde,
– Teilnehmer der Gymnastik-Gruppe A.

Unter Beachtung der jeweils gültigen CoronaschutzVO NRW gelten dabei folgende Regelungen:

2. Der Vereinstreff darf nur mit Schutzmaske betreten werden, die nur am fest zugewiesenen Sitzplatz abgenommen werden darf.

3. Vor Betreten der Räume müssen die Hände mit den bereit gestellten Desinfektionsmitteln gereinigt werden.

4. Die Namen der Teilnehmer an Treffen werden vom Vorstand festgehalten.

5. Es dürfen sich in den Räumen nur so viel Personen aufhalten, dass der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

 

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